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In
eine Terrassentüre eingebaute Blower-Door. |
Was wird
geprüft?
Mit diesem Prüfverfahren wird die
Luftdichtheit von Gebäuden oder
Gebäudeteilen gemessen.
Dadurch können Undichtheiten
schon während der Bauphase
lokalisiert und behoben werden.
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Ablesen der Messgeräte. |
Wie wird geprüft?
Die Blower-Door wird in eine Außentür des Hauses eingebaut.
Mit dem
Gebläse wird im Gebäude ein Unterdruck bzw. Überdruck von 50 Pascal erzeugt.
Dies
entspricht einem Winddruck bei Windstärke 4-5.
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Einsatz eines
Nebelgenerators
zur optischen Darstellung der Leckagen. |
Die
abgesaugte Luftmenge wird
gemessen und darüber die
Luftwechselrate
bestimmt.
Durch den Einsatz eines
Nebelgenerators können
Undichtheiten der Gebäudehülle
auch
optisch dargestellt werden. |
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Nebelgenerator |
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Auswertung der Messdaten, sowie Erstellung des genauen
Abschluss-
berichtes. |
Das Ergebnis der Prüfung
Die Luftwechselrate des Gebäudes.
Durch den Einsatz des
Nebelgenerators können
Leckage-Pfade lokalisiert werden.
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| Überprüfung
der Luftdichtheit mit Hilfe von Ultraschallwellen |
In einem vereinfachten Verfahren kann man
die Luftdichtheit von Konstruktionsfugen auch mit Hilfe von
Ultraschallwellen überprüfen.
Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, welches keinesfalls das oben beschriebene Verfahren zur Überprüfung
der
Luftdichtheit oder eine Blower-Door Messung ersetzt. |
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Einrichten des Ultraschallsenders auf der Außenseite. |
Was
wird geprüft?
Bei dieser Prüfung wird in
einem vereinfachten Verfahren die Luftdichtheit von Konstruktionsfugen mit
Hilfe von Ultraschallwellen überprüft.
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Scannen der Fugen auf der Raumseite. |
Wie
wird geprüft?
Auf der Außenseite wird ein
Ultraschallsender vor dem zu prüfenden Element aufgestellt.
Auf der Raumseite werden die Fugen mit einem Empfänger abgescannt.
Anhand der empfangenen Impulse erhält man einen Rückschluss auf die
Luftdichtheit der Konstruktion.
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Das
Ergebnis der Prüfung
Anhand des Prüfergebnisses
kann man eine Aussage über die qualitative Ausführung der Luftdichtheit
machen.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei
der Prüfung nicht um ein genormtes Verfahren handelt und das Ergebnis
daher auch nicht in einem Zahlenwert ausgedrückt werden kann.
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Hinweise
für den Auftraggeber:
Messung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden
- zur Qualitätssicherung mit Nachbesserungsmöglichkeit
- zur Erstellung eines Prüfberichts
- bzw. eines ausführlichen Gutachtens
Voraussetzungen und Vorbereitungen zur Gewährleistung eines reibungslosen
Messablaufs
Durchführung der Messung
Gebäudedruck
Ergebnis
Dokumentation der Leckagen
Bauliche Voraussetzungen (Neubau, Ausbau)
Nachbesserung
Größere Gebäude
Vorbereitungen am Gebäude
Erforderliche Unterlagen für die Messung
Sonstige Randbedingungen
Auswertung
Checkliste
Durchführung
der Messung
Bei der Durchführung der Messung wird vom Messteam ein elektrisch betriebenes Gebläse in den Rahmen einer geöffneten Außentür
eingespannt.
Mit diesem Gebläse wird Unterdruck bzw. Überdruck im Gebäude
erzeugt.
Es wird die Luftmenge bestimmt, die bei verschiedenen
Druckdifferenzen zwischen innen und außen durch die Leckagen
der Gebäudehülle strömt.
Gebäudedruck
Die bei der Messung verwendeten Prüfdrücke von 10 bis 60 Pascal
entsprechen dem Staudruck auf der Luv-Seite des Hauses bei
Windgeschwindigkeiten zwischen 4 und 10 m/s (bzw. 15 bis
35 km/h),
also durchaus „normal“ starker Wind. 50 Pascal
entsprechen 5 mm
Wassersäule; auf 1 m2 Gebäudehüllfläche lasten 5 kg Gewicht.
Ergebnis
Bei Erstellen eines Gutachtens wird zuerst der
Leckage-Volumenstrom [m3/h] bei einer Druckdifferenz von
50 Pascal
dargestellt.
Das entspricht dem Luftstrom, der durch die Leckagen der Gebäudehülle pro
Stunde strömt.
Die Messergebnisse werden weiterhin entsprechend internationaler Normen dargestellt als
Luftwechselrate [1/h] bei einer Druckdifferenz
von 50 Pascal (n50).
Dies
entspricht dem stündlichen Luftwechsel für das gesamte beheizte
Raumvolumen bei Prüfdruck.
Diese
abgeleiteten Größen dienen der Einstufung der Dichtheit des untersuchten
Objektes (auch im Vergleich zu den Anforderungen verschiedener Normen, z.B. DIN
4108-7 und EnEV bzw. den Richtlinien von Förderprogrammen).
Dokumentation der Leckagen
Darüber
hinaus wird während der Untersuchung das Gebäude bei einem Unterdruck von 50 Pascal abgegangen.
Hierbei wird mit einem Luftgeschwindigkeitsmessgerät
(Thermoanemometer
mit einer Auflösung von 0,01 m/s) die Stärke der
Luftströmung
im Bereich der einzelnen Leckagen ermittelt
und ihre
Bedeutung beurteilt.
Für
die Erstellung eines ausführlichen Gutachtens werden Art, Lage und Bedeutung
der einzelnen Undichtheiten in einem Protokoll erfasst und fotografisch
dokumentiert.
Als
weitere Hilfsmittel können nach Bedarf Rauchröhrchen,
Nebelerzeuger
oder Infrarotthermografie eingesetzt werden.
Bauliche Voraussetzungen (Neubau, Ausbau)
Um
zu einer aussagekräftigen Messung zu kommen, sollten
Baufortschritt
und Messtermin folgendermaßen abgestimmt werden:
Das
Gebäude sollte sich in einem Zustand befinden, der weitgehend
dem späteren bewohnten Zustand entspricht.
Alle Bauteile und -komponenten, die auf die Dichtheit einen
wesentlichen
Einfluss haben, sollten angebracht sein.
Das
heißt im einzelnen:
- Die massiven Außenwände sollten
innenseitig vollflächig verputzt
sein.
- Die Luftdichtungsschicht im
Leichtbaubereich (z.B. PE-Folie)
sollte
vollständig angebracht
sein.
-
Luftdichte Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen
(insbesondere
an Fenstern und
an Übergängen zwischen zwischen Holzleichtbau- und
Massivbaubereichen) sollten
hergestellt sein.
- Alle Durchführungen durch die
Gebäudehülle für Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und
Lüftungsinstallationen sollten ausgeführt sein.
Nachbesserung
Andererseits kann eine vorgezogene Dichtheitsprüfung, die den Vorteil hat,
dass Nachbesserungsarbeiten noch ohne aufwändige Rückbauarbeiten durchführbar
sind, durchaus unabhängig von folgenden Baumaßnahmen durchgeführt werden:
- Anbringen von Außenputz, WDVS, Vormauerschale u.ä.
- Einbringen der Fußbodendämmung, des Estrichs und des Bodenbelags
- Einbau der Sanitärobjekte und der haustechnischen Anlagen, wenn die
zugehörigen
Durchbrüche durch die Gebäudehülle bereits ausgeführt sind
(s.o.)
- Montage von Steckdosen, Schaltern etc.
Außerdem sollten alle Stellen, die erfahrungsgemäß die gravierendsten Quellen
für Leckagen sind, noch zugänglich sein, damit nach Durchführung der Messung
noch Nachbesserungen möglich sind. Das heißt vor allem, dass die raumseitige
Verkleidung im Holzleichtbaubereich (und ggf. die innere 2. Dämmschicht) noch
nicht eingebaut sein sollte. Wichtig für die Unterdruckmessung bei 50 Pa ist
allerdings, dass die Dampfbremse mittels Lattung vor dem Abreißen gesichert
ist.
Größere Gebäude
Messung
an Mehrfamilienhäusern oder Gebäuden mit
Brandabschnitten
Für die Beurteilung der
Dichtheit des Gebäudes wird nach Möglichkeit
das Gesamtgebäude als Luftverbund gemessen (Öffnen aller
Wohnungs-/Trenntüren).
Wenn das Gebäude zu groß oder zu undicht für die Gebläseleistung ist, bietet
sich der Einsatz weiterer Messgebläse an. Jedoch müssen einezelne
Wohnungen/Brandabschnitte auch
gegeneinander
luftdicht sein (Schall- und Rauchschutz, Hygiene, Funktion
der Lüftungsanlagen). Dazu bietet sich die Messung einzelner Wohneinheiten oder
Rauchschutzabschnitte an.
Wenn Aussagen getroffen werden sollen über die Dichtheit verschiedener
Gebäudeteile, sollten weitergehende Messverfahren angewendet werden, z.B.
Schutzdruckverfahren, Deduktion, Adding-a-Hole, Opening-a-Door.
Vorbereitungen am Gebäude
Für die Montage der Blower-Door muss eine Außentürzarge mit einem lichten
Maß von max. 114 x 240 cm benutzbar sein. Damit auch die Schließfugen der
Eingangstür (Haus oder Wohnungstür) begutachtet werden können, ist als
Einbauort eine Terrassentür sinnvoll.
Raumluftabhängige Wärmeerzeuger innerhalb des gemessenen Gebäudeteils müssen
stillgelegt, Asche aus Festbrennstoffstellen entfernt werden.
Die Innentüren werden geöffnet, so dass ein Luftverbund vorhanden ist.
Alle Bauteile der Gebäudehülle (Wand, Dach, Boden, Fenster) sollten von innen
gut zugänglich sein. Bei Bedarf ist eine Leiter oder ein Gerüst
bereitzustellen.
Öffnungen, die immer verklebt werden
- Abflüsse, die noch nicht durch Wasser im Siphon abgedichtet sind,
- die Ansaug- und Ausblasöffnungen der Lüftungsanlage(n).
Öffnungen, die immer geschlossen werden
- die Zuluftventile in Außenwänden,
- alle verschließbaren Öffnungen (Türen, Fenster, Kaminzug) in der
Gebäudehülle.
Abdichtungen in Abhängigkeit der Art der Messung
Öffnungen und Klappen von Kaminen, Öfen, Briefkästen usw. sind je nach
Fragestellung der Messuntersuchung abzudichten oder nicht. Hier sieht der
europäische Normenentwurf zwei Arten von Messungen vor:
Typ A: Das Gebäude wird im Nutzungszustand gemessen, um die energetische
Qualität zu ermitteln.
Typ B: Die Qualität der Gebäudehülle soll untersucht werden.
Welche Art der Messung auf das zu messende Gebäude zutrifft und die sich daraus
ergebenden Abdichtungen, sind vom Auftraggeber vorzugeben und mit dem Messteam
zu besprechen.
Temporäre Abdichtungen
Bei allen Öffnungen, die den aktuellen vom fertigen Bauzustand
unterscheiden, sind sinngemäß Abklebungen vorzunehmen (i.d.R. mit Baufolie und
breitem Krepp- oder anderen wiederablösbarem Malerband). Türen und Luken
werden mit Platten oder Folien verschlossen. Diese Abdichtungen werden im
Protokoll vermkerkt.
Die notwendigen Vorbereitungen am Gebäude sind vom Auftraggeber vor der
Messung vorzunehmen bzw. zu veranlassen. Sollten diese Arbeiten von unserem
Messteam durchgeführt werden, so erfolgt dies gegen entsprechenden Kostenersatz
gemäß den gültigen Tarifen für Gutachterdienstleistungen.
Erforderliche Unterlagen für die Messung
- Berechnung des belüfteten Innenvolumens entsprechend dem
endgültigen Bauzustand (incl. Treppenhaus, ohne Volumen der Innenwände
und Decke,
Fensternischen und Türdurchbrüche werden übermessen), berechnet aus
Nettogrundfläche
mal mittlerer Raumhöhe,
- (Optionale) Bestimmung des w50: Berechnung der Nettogrundfläche
des oben genannten
Innenvolumens,
- (Optionale) Bestimmung des q50: Berechnung der
Gebäudehüllfläche, die das obige
Innenvolumen umschließt, soweit sie an Außenluft oder an unbeheizte
Räume grenzt
(Innenmaße, Innenwand- und Deckenanschlüsse übermessen).
Für die Erstellung eines Messberichts sind unserem Büro - vor Durchführung
der Messung - folgende Unterlagen zuzusenden:
- einen Satz Hauspläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), M 1:100,
- Berechnung des A/V- Verhältnisses nach EnergieEinsparverordnung (EnEV),
- Berechnung der Wohnfläche nach DIN 283,
- Berechnung der Netto-Grundfläche nach DIN 277
- Berechnung des oben genannten Innenvolumens und optional der
Gebäudehüllfläche
An dieser Stelle machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass zur
Verfügung gestellten Unterlagen und Berechnungen von uns nicht deren
Richtigkeit hin überprüft werden. Die Daten werden 1:1 in die Berechnung
übernommen. Der Auftraggeber haftet daher für die Richtigkeit der zur
Verfügung gestellten Daten und gleichzeitig auch für falsche
Berechnungsergebnisse, die auf falsche Gebäudedaten zurückzuführen sind.
Sollten die erforderlichen Gebäudedaten von unserem Büro ermittelt werden, so
erfolgt dies nur gegen entsprechenden Kostenersatz. Grundlage für den
Kostenersatz sind die jeweils gültigen Tarife für Gutachterdienstleistungen,
bzw. die Tarifordnung für Ziviltechniker.
Sonstige Randbedingungen
Um eine ordnungsgemäße Messung zu gewährleisten, sollte während ihrer
zirka 3-stündigen Dauer (Einfamilienhaus) der Baubetrieb ruhen. Wenn ein
ausführliches Gutachten erstellt wird, bzw. bei größeren Gebäuden, ist von
einer längeren Dauer der Blower-Door-Messung auszugehen.
Wenn die Blower-Door-Messung zur Qualitätssicherung in einem frühzeitigen
Baufortschritt durchgeführt wird, ist es durchaus sinnvoll, wenn nicht nur die
Bauleitung, sondern auch die beteiligten Gewerke zugegen sind und dass gemeinsam
über allenfalls erforderliche Nachbesserungsmaßnahmen beraten wird.
Im Interesse einer ausreichenden Messgenauigkeit kann die Messung nicht an Tagen
mit windigem Wetter durchgeführt werden.
Auswertung
Wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind und die genannten
Vorbereitungen bis zum Messtermin korrekt ausgeführt wurden, ist es möglich,
noch während des Messtermins einen exakten Wert der Luftwechselrate bei 50 Pa
(n50) zu ermitteln.
Im Messbericht werden die quantitativen Messergebnisse mit einer verleichenden
Bewertung im Rahmen der Normen, bzw. der vom Auftraggeber bekannt gegebenen
Anforderungen dargestellt.
Ein ausführliches Gutachten enthält die quantitativen Messergebnisse mit einer
vergleichenden Bewertung im Rahmen internationaler Standards, bzw. der vom
Auftraggeber bekannt gegebenen Anforderungen. Weiters enthält das Gutachten das
Protokoll der Leckageverteilung und die fotografische Dokumentation der
Leckagen.
Checkliste
Vorbereitung des Gebäudes für Verfahren A
DIN EN 13829 und FLiB-Beiblatt)
Schließen:
- Außentüren und Fenster
- Klappen, Türen, Luken zu unbeheizten Gebäudebereichen (wie unbeheizter
Keller bzw.
einzelne unbeheizte Kellerräume, unbeheizte Spitzboden, Garage, Abseiten
im
Dachgeschoss).
Öffnen:
- Innentüren
Abdichten:
- Zu- und Abluftventile (Zu- und Abluft Lüftungsanlage), (Achtung:
Zuluftelemente
mechanischer Abluftanlagen werden nur geschlossen und nicht zusätzlich
abgedichtet)
- Erdwärmetauscher (Zuluft Lüftungsanlage)
- Abwasserrohre: Wasser in Siphons oder abdichten
- Fehlende Fenstergriffe
Öffnungen mit eingebauten Verschlüssen schließen, aber nicht abkleben:
- Spaltlüftungsbeschläge an Fenstern bzw. Dachflächenfenster
- Zuluftelemente (mechanische Abluftanlage)
- Briefkastenschlitz, Katzenklappe, zentrale Staubsaugeranlage
- Wäschetrockner, Wäscheschacht
- Kachelofen, Einbauofen, etc. (Asche entfernen)
Keine Abdichtungen vorsehen (Nutzungszustand):
- Schornsteinhinterlüftung
- Leerrohre zum unbeheizten Gebäudebereich
- Rollladengurtdurchführungen
- Schlüssellöcher
- Dunstabzugshaube (ausschalten)
- offenener Kamin (aber Kaminzugklappe schließen und Asche entfernen)
Achten Sie darauf, dass alle Feuerstätten während der Messung ausgeschaltet
sind. Falls Geräte/Einbauten fehlen, so sind diese temporär abzudichten und zu
protokollieren. Der Zustand des Gebäudes sollte dem Zustand während der
Jahreszeit entsprechen, in der Heizungs- und Klimaanlagen benutzt werden (z.B.
Fenster in unbeheizten Kellerräumen schließen).
Vorbereitung des Gebäudes für Verfahren B:
Alle einstellbaren Öffnungen werden geschlossen, alle weiteren absichtlich
vorhandenen Öffnungen werden abgedichtet. Die Randbedingungen für dieses
Verfahren sind nicht detailliert festgelegt, da dieses Verfahren zum Nachweis
einer Norm bzw. Verordnung nicht herangezogen werden kann.