Blower-Door
 

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Blower-Door

Ablauf und Durchführung der Messung
Überprüfung der Luftdichtheit mittels Ultraschallwellen
Hinweise für den Auftraggeber

In eine Terrassentüre eingebaute Blower-Door.

Was wird geprüft?

Mit diesem Prüfverfahren wird die
Luftdichtheit von Gebäuden oder
Gebäudeteilen gemessen.
Dadurch können Undichtheiten
schon während der Bauphase
lokalisiert und behoben werden.

Ablesen der Messgeräte.

Wie wird geprüft?

Die Blower-Door wird in eine Außentür des Hauses eingebaut.
Mit dem Gebläse wird im Gebäude ein Unterdruck bzw. Überdruck von 50 Pascal erzeugt.
Dies entspricht einem Winddruck bei Windstärke 4-5.

Einsatz eines Nebelgenerators
zur optischen Darstellung der Leckagen.
Die abgesaugte Luftmenge wird
gemessen und darüber die Luftwechselrate bestimmt.
Durch den Einsatz eines
Nebelgenerators können
Undichtheiten der Gebäudehülle
auch optisch dargestellt werden.
Nebelgenerator  
Auswertung der Messdaten, sowie Erstellung des genauen Abschluss-
berichtes.

Das Ergebnis der Prüfung

Die Luftwechselrate des Gebäudes.
Durch den Einsatz des
Nebelgenerators können
Leckage-Pfade lokalisiert werden.

 

Überprüfung der Luftdichtheit mit Hilfe von Ultraschallwellen
In einem vereinfachten Verfahren kann man die Luftdichtheit von  Konstruktionsfugen auch mit Hilfe von Ultraschallwellen überprüfen.
Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, welches keinesfalls das oben beschriebene Verfahren zur Überprüfung der Luftdichtheit oder eine Blower-Door Messung ersetzt.
Einrichten des Ultraschallsenders auf der Außenseite. Was wird geprüft?

Bei dieser Prüfung wird in einem vereinfachten Verfahren die Luftdichtheit von Konstruktionsfugen mit Hilfe von Ultraschallwellen überprüft.
Scannen der Fugen auf der Raumseite. Wie wird geprüft?

Auf der Außenseite wird ein Ultraschallsender vor dem zu prüfenden Element aufgestellt.
Auf der Raumseite werden die Fugen mit einem Empfänger abgescannt.
Anhand der empfangenen Impulse erhält man einen Rückschluss auf die Luftdichtheit der Konstruktion.

    Das Ergebnis der Prüfung

Anhand des Prüfergebnisses kann man eine Aussage über die qualitative Ausführung der Luftdichtheit machen.
Es wird jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich bei der Prüfung nicht um ein genormtes Verfahren handelt und das Ergebnis daher auch nicht in einem Zahlenwert ausgedrückt werden kann.

 


Hinweise für den Auftraggeber:
Messung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden
- zur Qualitätssicherung mit Nachbesserungsmöglichkeit
- zur Erstellung eines Prüfberichts
- bzw. eines ausführlichen Gutachtens

Voraussetzungen und Vorbereitungen zur Gewährleistung eines reibungslosen Messablaufs


Durchführung der Messung
Gebäudedruck
Ergebnis
Dokumentation der Leckagen
Bauliche Voraussetzungen (Neubau, Ausbau)
Nachbesserung
Größere Gebäude
Vorbereitungen am Gebäude
Erforderliche Unterlagen für die Messung
Sonstige Randbedingungen
Auswertung
Checkliste

Durchführung der Messung
Bei der Durchführung der Messung wird vom Messteam ein elektrisch betriebenes Gebläse in den Rahmen einer geöffneten Außentür eingespannt.
Mit diesem Gebläse wird Unterdruck bzw. Überdruck im Gebäude erzeugt.
Es wird die Luftmenge bestimmt, die bei verschiedenen Druckdifferenzen zwischen innen und außen durch die Leckagen der Gebäudehülle strömt.

Gebäudedruck
Die bei der Messung verwendeten Prüfdrücke von 10 bis 60 Pascal entsprechen dem Staudruck auf der Luv-Seite des Hauses bei Windgeschwindigkeiten zwischen 4 und 10 m/s (bzw. 15 bis 35 km/h),
also durchaus „normal“ starker Wind. 50 Pascal entsprechen 5 mm Wassersäule; auf 1 m2 Gebäudehüllfläche lasten 5 kg Gewicht.

Ergebnis
Bei Erstellen eines Gutachtens wird zuerst der

Leckage-Volumenstrom [m3/h] bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal

dargestellt.

Das entspricht dem Luftstrom, der durch die Leckagen der Gebäudehülle pro Stunde strömt.
Die Messergebnisse werden weiterhin entsprechend internationaler Normen dargestellt als

Luftwechselrate [1/h] bei einer Druckdifferenz
von 50 Pascal (n50).

Dies entspricht dem stündlichen Luftwechsel für das gesamte beheizte Raumvolumen bei Prüfdruck.

Diese abgeleiteten Größen dienen der Einstufung der Dichtheit des untersuchten Objektes (auch im Vergleich zu den Anforderungen verschiedener Normen, z.B. DIN 4108-7 und EnEV bzw. den Richtlinien von Förderprogrammen).

Dokumentation der Leckagen
Darüber hinaus wird während der Untersuchung das Gebäude bei einem Unterdruck von 50 Pascal abgegangen.
Hierbei wird mit einem Luftgeschwindigkeitsmessgerät (Thermoanemometer mit einer Auflösung von 0,01 m/s) die Stärke der Luftströmung im Bereich der einzelnen Leckagen ermittelt und ihre Bedeutung beurteilt.
Für die Erstellung eines ausführlichen Gutachtens werden Art, Lage und Bedeutung der einzelnen Undichtheiten in einem Protokoll erfasst und fotografisch dokumentiert.

Als weitere Hilfsmittel können nach Bedarf Rauchröhrchen, Nebelerzeuger oder Infrarotthermografie eingesetzt werden.

Bauliche Voraussetzungen (Neubau, Ausbau)
Um zu einer aussagekräftigen Messung zu kommen, sollten Baufortschritt und Messtermin folgendermaßen abgestimmt werden:
Das Gebäude sollte sich in einem Zustand befinden, der weitgehend dem späteren bewohnten Zustand entspricht.
Alle Bauteile und -komponenten, die auf die Dichtheit einen wesentlichen Einfluss haben, sollten angebracht sein.

Das heißt im einzelnen:

-  Die massiven Außenwände sollten innenseitig vollflächig verputzt sein.
-  Die Luftdichtungsschicht im Leichtbaubereich (z.B. PE-Folie) sollte vollständig angebracht
   sein.
-  Luftdichte Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen
(insbesondere an Fenstern und
   an Übergängen zwischen zwischen Holzleichtbau- und Massivbaubereichen) sollten
   hergestellt sein.
-  Alle Durchführungen durch die Gebäudehülle für Elektro-, Sanitär-, Heizungs- und
   Lüftungsinstallationen sollten ausgeführt sein.
   

Nachbesserung
Andererseits kann eine vorgezogene Dichtheitsprüfung, die den Vorteil hat, dass Nachbesserungsarbeiten noch ohne aufwändige Rückbauarbeiten durchführbar sind, durchaus unabhängig von folgenden Baumaßnahmen durchgeführt werden:

-  Anbringen von Außenputz, WDVS, Vormauerschale u.ä.
-  Einbringen der Fußbodendämmung, des Estrichs und des Bodenbelags
-  Einbau der Sanitärobjekte und der haustechnischen Anlagen, wenn die zugehörigen
   Durchbrüche durch die Gebäudehülle bereits ausgeführt sind (s.o.)
-  Montage von Steckdosen, Schaltern etc.

Außerdem sollten alle Stellen, die erfahrungsgemäß die gravierendsten Quellen für Leckagen sind, noch zugänglich sein, damit nach Durchführung der Messung noch Nachbesserungen möglich sind. Das heißt vor allem, dass die raumseitige Verkleidung im Holzleichtbaubereich (und ggf. die innere 2. Dämmschicht) noch nicht eingebaut sein sollte. Wichtig für die Unterdruckmessung bei 50 Pa ist allerdings, dass die Dampfbremse mittels Lattung vor dem Abreißen gesichert ist.

Größere Gebäude

Messung an Mehrfamilienhäusern oder Gebäuden mit
Brandabschnitten
Für die Beurteilung der Dichtheit des Gebäudes wird nach Möglichkeit das Gesamtgebäude als Luftverbund gemessen (Öffnen aller
Wohnungs-/Trenntüren). Wenn das Gebäude zu groß oder zu undicht für die Gebläseleistung ist, bietet sich der Einsatz weiterer Messgebläse an. Jedoch müssen einezelne Wohnungen/Brandabschnitte auch gegeneinander luftdicht sein (Schall- und Rauchschutz, Hygiene, Funktion der Lüftungsanlagen). Dazu bietet sich die Messung einzelner Wohneinheiten oder Rauchschutzabschnitte an.

Wenn Aussagen getroffen werden sollen über die Dichtheit verschiedener Gebäudeteile, sollten weitergehende Messverfahren angewendet werden, z.B. Schutzdruckverfahren, Deduktion, Adding-a-Hole, Opening-a-Door.

Vorbereitungen am Gebäude
Für die Montage der Blower-Door muss eine Außentürzarge mit einem lichten Maß von max. 114 x 240 cm benutzbar sein. Damit auch die Schließfugen der Eingangstür (Haus oder Wohnungstür) begutachtet werden können, ist als Einbauort eine Terrassentür sinnvoll.

Raumluftabhängige Wärmeerzeuger innerhalb des gemessenen Gebäudeteils müssen stillgelegt, Asche aus Festbrennstoffstellen entfernt werden.

Die Innentüren werden geöffnet, so dass ein Luftverbund vorhanden ist.

Alle Bauteile der Gebäudehülle (Wand, Dach, Boden, Fenster) sollten von innen gut zugänglich sein. Bei Bedarf ist eine Leiter oder ein Gerüst bereitzustellen.

Öffnungen, die immer verklebt werden
- Abflüsse, die noch nicht durch Wasser im Siphon abgedichtet sind,
- die Ansaug- und Ausblasöffnungen der Lüftungsanlage(n).

Öffnungen, die immer geschlossen werden
- die Zuluftventile in Außenwänden,
- alle verschließbaren Öffnungen (Türen, Fenster, Kaminzug) in der Gebäudehülle.

Abdichtungen in Abhängigkeit der Art der Messung
Öffnungen und Klappen von Kaminen, Öfen, Briefkästen usw. sind je nach Fragestellung der Messuntersuchung abzudichten oder nicht. Hier sieht der europäische Normenentwurf zwei Arten von Messungen vor:
Typ A: Das Gebäude wird im Nutzungszustand gemessen, um die energetische Qualität zu ermitteln.
Typ B: Die Qualität der Gebäudehülle soll untersucht werden.
Welche Art der Messung auf das zu messende Gebäude zutrifft und die sich daraus ergebenden Abdichtungen, sind vom Auftraggeber vorzugeben und mit dem Messteam zu besprechen.


Temporäre Abdichtungen
Bei allen Öffnungen, die den aktuellen vom fertigen Bauzustand unterscheiden, sind sinngemäß Abklebungen vorzunehmen (i.d.R. mit Baufolie und breitem Krepp- oder anderen wiederablösbarem Malerband). Türen und Luken werden mit Platten oder Folien verschlossen. Diese Abdichtungen werden im Protokoll vermkerkt.

Die notwendigen Vorbereitungen am Gebäude sind vom Auftraggeber vor der Messung vorzunehmen bzw. zu veranlassen. Sollten diese Arbeiten von unserem Messteam durchgeführt werden, so erfolgt dies gegen entsprechenden Kostenersatz gemäß den gültigen Tarifen für Gutachterdienstleistungen.


Erforderliche Unterlagen für die Messung
- Berechnung des belüfteten Innenvolumens entsprechend dem
  endgültigen Bauzustand (incl. Treppenhaus, ohne Volumen der Innenwände und Decke,
  Fensternischen und Türdurchbrüche werden übermessen), berechnet aus Nettogrundfläche
  mal mittlerer Raumhöhe,
- (Optionale) Bestimmung des w50: Berechnung der Nettogrundfläche des oben genannten
  Innenvolumens,
- (Optionale) Bestimmung des q50: Berechnung der Gebäudehüllfläche, die das obige
  Innenvolumen umschließt, soweit sie an Außenluft oder an unbeheizte Räume grenzt
  (Innenmaße, Innenwand- und Deckenanschlüsse übermessen).

Für die Erstellung eines Messberichts sind unserem Büro - vor Durchführung der Messung - folgende Unterlagen zuzusenden:

- einen Satz Hauspläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), M 1:100,
- Berechnung des A/V- Verhältnisses nach EnergieEinsparverordnung (EnEV),
- Berechnung der Wohnfläche nach DIN 283,
- Berechnung der Netto-Grundfläche nach DIN 277
- Berechnung des oben genannten Innenvolumens und optional der Gebäudehüllfläche

An dieser Stelle machen wir ausdrücklich darauf aufmerksam, dass zur Verfügung gestellten Unterlagen und Berechnungen von uns nicht deren Richtigkeit hin überprüft werden. Die Daten werden 1:1 in die Berechnung übernommen. Der Auftraggeber haftet daher für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und gleichzeitig auch für falsche Berechnungsergebnisse, die auf falsche Gebäudedaten zurückzuführen sind. Sollten die erforderlichen Gebäudedaten von unserem Büro ermittelt werden, so erfolgt dies nur gegen entsprechenden Kostenersatz. Grundlage für den Kostenersatz sind die jeweils gültigen Tarife für Gutachterdienstleistungen, bzw. die Tarifordnung für Ziviltechniker.

Sonstige Randbedingungen
Um eine ordnungsgemäße Messung zu gewährleisten, sollte während ihrer zirka 3-stündigen Dauer (Einfamilienhaus) der Baubetrieb ruhen. Wenn ein ausführliches Gutachten erstellt wird, bzw. bei größeren Gebäuden, ist von einer längeren Dauer der Blower-Door-Messung auszugehen.

Wenn die Blower-Door-Messung zur Qualitätssicherung in einem frühzeitigen Baufortschritt durchgeführt wird, ist es durchaus sinnvoll, wenn nicht nur die Bauleitung, sondern auch die beteiligten Gewerke zugegen sind und dass gemeinsam über allenfalls erforderliche Nachbesserungsmaßnahmen beraten wird.

Im Interesse einer ausreichenden Messgenauigkeit kann die Messung nicht an Tagen mit windigem Wetter durchgeführt werden.

Auswertung
Wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt sind und die genannten Vorbereitungen bis zum Messtermin korrekt ausgeführt wurden, ist es möglich, noch während des Messtermins einen exakten Wert der Luftwechselrate bei 50 Pa (n50) zu ermitteln.

Im Messbericht werden die quantitativen Messergebnisse mit einer verleichenden Bewertung im Rahmen der Normen, bzw. der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Anforderungen dargestellt.

Ein ausführliches Gutachten enthält die quantitativen Messergebnisse mit einer vergleichenden Bewertung im Rahmen internationaler Standards, bzw. der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Anforderungen. Weiters enthält das Gutachten das Protokoll der Leckageverteilung und die fotografische Dokumentation der Leckagen.

Checkliste

Vorbereitung des Gebäudes für Verfahren A
DIN EN 13829 und FLiB-Beiblatt)

Schließen:
- Außentüren und Fenster
- Klappen, Türen, Luken zu unbeheizten Gebäudebereichen (wie unbeheizter Keller bzw.
  einzelne unbeheizte Kellerräume, unbeheizte Spitzboden, Garage, Abseiten im
  Dachgeschoss).

Öffnen:
- Innentüren

Abdichten:
- Zu- und Abluftventile (Zu- und Abluft Lüftungsanlage), (Achtung: Zuluftelemente
  mechanischer Abluftanlagen werden nur geschlossen und nicht zusätzlich abgedichtet)
- Erdwärmetauscher (Zuluft Lüftungsanlage)
- Abwasserrohre: Wasser in Siphons oder abdichten
- Fehlende Fenstergriffe

Öffnungen mit eingebauten Verschlüssen schließen, aber nicht abkleben:
- Spaltlüftungsbeschläge an Fenstern bzw. Dachflächenfenster
- Zuluftelemente (mechanische Abluftanlage)
- Briefkastenschlitz, Katzenklappe, zentrale Staubsaugeranlage
- Wäschetrockner, Wäscheschacht
- Kachelofen, Einbauofen, etc. (Asche entfernen)

Keine Abdichtungen vorsehen (Nutzungszustand):
- Schornsteinhinterlüftung
- Leerrohre zum unbeheizten Gebäudebereich
- Rollladengurtdurchführungen
- Schlüssellöcher
- Dunstabzugshaube (ausschalten)
- offenener Kamin (aber Kaminzugklappe schließen und Asche entfernen)

Achten Sie darauf, dass alle Feuerstätten während der Messung ausgeschaltet sind. Falls Geräte/Einbauten fehlen, so sind diese temporär abzudichten und zu protokollieren. Der Zustand des Gebäudes sollte dem Zustand während der Jahreszeit entsprechen, in der Heizungs- und Klimaanlagen benutzt werden (z.B. Fenster in unbeheizten Kellerräumen schließen).

Vorbereitung des Gebäudes für Verfahren B:
Alle einstellbaren Öffnungen werden geschlossen, alle weiteren absichtlich vorhandenen Öffnungen werden abgedichtet. Die Randbedingungen für dieses Verfahren sind nicht detailliert festgelegt, da dieses Verfahren zum Nachweis einer Norm bzw. Verordnung nicht herangezogen werden kann.

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